Fördermittel & KfW Betreuung

KfW-Effizienzhäuser, Förderung von Einzelmaßnahmen, sonstige Fördermittel

Zuschüsse und verbesserte Zins-Konditionen für Ihre Gebäude-Sanierung.

Wir helfen Ihnen beim Erlangen von Fördermitteln und planen auf Wunsch eine Finanzierung.

Die KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stehen hierbei im Mittelpunkt. Die KfW untersteht dem Bundesfinanzministerium. Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage wird nun die energetische Gebäude-Sanierung und das nachhaltige Bauen gefördert. Die Ergebnisse der BAFA Vor-Ort Energieberatung sind mittlerweile auf die Förderprogramme der KfW abgestimmt.

Für die Bewilligung von Zuschüssen durch die KfW brauchen sie unter anderem einen antragsberechtigten Sachverständigen. Wir erfüllen die Anforderungen an ausstellungsberechtigte Personen nach §88 GEG, sowie Zulassungen der DENA für:

  • KfW Einzelmaßnahmen
  • KfW Effizienzhäuser (Wohngebäude)
  • KfW Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude)

Diese sind:

  • Programmnummer 151 (KfW-Effizienzhaus, KfW-Effizienzhaus Denkmal für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz)
  • Programmnummer 152 (Einzelmaßnahmen)
  • Programmnummer 430 (Investitionszuschüsse für Selbstfinanzierer)
  • ...

  • das KfW-Effizienzhaus 40 / 40 plus
  • das KfW-Effizienzhaus 55
  • das KfW-Effizienzhaus 70
  • das KfW-Effizienzhaus 85
  • das KfW-Effizienzhaus 100
  • das KfW-Effizienzhaus 115
  • das KfW-Effizienzhaus Denkmal
  • (das Passivhaus) und Einzelmaßnahmen

» Hier können Sie nachlesen was diese Zahlen bedeuten...

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen

Andere Programme und Förderungen:

  • Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung" (KfW Programmnummer 431)
  • Außerdem können Fördermittel durch die L-Bank Baden-Württemberg),
  • Fördermittel für den Einsatz erneuerbarer Energien (BAFA)
  • regionale Förderungen, bsp. Stadtwerke, Gemeinde
  • und den Einsatz von „Naturdämmstoffen“, etc. beantragt werden.

Marktanreizprogramm (erneuerbare Energien)

Gefördert werden:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseanlagen (z. B. Pelletheizung)
  • Wärmepumpen

Die Kumulierbarkeit mit Fördermitteln der KfW ist teilweise eingeschränkt oder nicht möglich.

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html